Lidstraffung medizinisch?
Von | Karsten Sawatzki |
Datum | Heute 12:49 |
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Ja, eine Oberlidstraffung (Blepharoplastik) kann medizinisch begründet sein, wenn bestimmte gesundheitliche oder funktionale Probleme vorliegen. Während eine Oberlidstraffung oft aus kosmetischen Gründen durchgeführt wird, gibt es zahlreiche Fälle, in denen der Eingriff medizinisch notwendig ist, da er die Lebensqualität erheblich verbessern kann.
Medizinische Gründe für eine Oberlidstraffung
Die Oberlidstraffung wird als medizinisch indiziert betrachtet, wenn sie dazu beiträgt, funktionale Beeinträchtigungen zu beheben, wie:
1. Einschränkung des Gesichtsfeldes:
• Überschüssige Haut an den Oberlidern (Dermatochalasis) kann so stark hängen, dass sie das Sichtfeld blockiert.
• Häufig sind vor allem der obere und seitliche Teil des Sichtfeldes eingeschränkt.
• Dies kann besonders bei Tätigkeiten wie Autofahren, Lesen oder Arbeiten am Bildschirm problematisch sein.
2. Muskuläre Überanstrengung:
• Menschen mit stark hängenden Lidern spannen oft unbewusst die Stirnmuskulatur an, um die Lider anzuheben.
• Dies führt zu chronischen Kopfschmerzen, Verspannungen oder einem müden Gefühl im Stirn- und Augenbereich.
3. Schweregefühl der Augenlider:
• Hängende Haut oder überschüssiges Fettgewebe kann ein unangenehmes Druck- oder Schweregefühl in den Augenlidern verursachen, das das Wohlbefinden beeinträchtigt.
4. Wiederkehrende Augenentzündungen oder Hautreizungen:
• Überschüssige Hautfalten können Reibung verursachen und das Risiko für Entzündungen oder Ekzeme im Bereich der Augenlider erhöhen.
5. Erschlaffung des Lidmuskels (Ptosis):
• Neben der hängenden Haut kann eine Schwäche oder Erschlaffung des Muskels, der das Augenlid anhebt (Levator-Muskel), vorliegen. Dies führt dazu, dass die Augenlider tiefer hängen und das Öffnen der Augen erschwert wird.
6. Asymmetrisches Erscheinungsbild:
• In einigen Fällen hängt ein Lid stärker als das andere, was nicht nur ästhetisch auffällig ist, sondern auch zu einer ungleichen Belastung der Augen führen kann.
Wie wird die medizinische Notwendigkeit festgestellt?
Die medizinische Indikation für eine Oberlidstraffung wird durch eine gründliche Untersuchung und Dokumentation durch einen Augenarzt, plastischen Chirurgen oder einen Facharzt für HNO-Chirurgie festgestellt. Typische Schritte umfassen:
1. Gesichtsfeldmessung:
• Ein perimetrischer Test misst, wie stark das Sichtfeld durch die hängenden Lider eingeschränkt ist. Ein reduziertes Gesichtsfeld, insbesondere im oberen Bereich, spricht für eine medizinische Indikation.
2. Fotodokumentation:
• Fotos der Augen in entspannter Position sowie in geöffnetem Zustand werden erstellt, um den Grad der Hautüberschüsse oder die Ptosis zu dokumentieren.
3. Untersuchung der Lidfunktion:
• Der Arzt prüft, ob die Muskelfunktion des Lids beeinträchtigt ist und wie stark die Lider hängen.
4. Beschwerden des Patienten:
• Symptome wie Kopfschmerzen, Verspannungen, ein Gefühl von müden Augen oder Hautreizungen werden erfasst und in den Behandlungsplan aufgenommen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
In Fällen, in denen eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann, übernehmen gesetzliche oder private Krankenkassen die Kosten für die Oberlidstraffung ganz oder teilweise. Voraussetzung ist eine klare Dokumentation der Beeinträchtigungen, einschließlich:
• Nachweis einer Gesichtsfeldeinschränkung (häufig mit Perimetrie-Messung).
• Beschreibung der funktionalen Beschwerden, wie Kopfschmerzen oder Muskelverspannungen.
• Nachweis von entzündlichen Hautveränderungen durch hängende Lider.
Die genauen Anforderungen können je nach Land und Krankenkasse variieren, weshalb eine vorherige Absprache und Einreichung aller Unterlagen wichtig ist.
Unterschied zu rein kosmetischen Eingriffen
• Medizinisch notwendig: Ziel ist die Verbesserung der Funktionalität und die Linderung von Beschwerden.
• Kosmetisch: Die Operation wird aus ästhetischen Gründen durchgeführt, um das Erscheinungsbild der Augen zu verbessern, z. B. zur Beseitigung eines müden oder gealterten Looks, ohne funktionale Probleme.
Fazit
Eine Oberlidstraffung kann aus medizinischen Gründen notwendig sein, wenn sie das Sehvermögen verbessert, Beschwerden wie Kopfschmerzen lindert oder das Wohlbefinden steigert. Die medizinische Indikation wird durch eine fachärztliche Untersuchung festgestellt, und in solchen Fällen können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Falls keine funktionalen Probleme vorliegen, handelt es sich um einen rein kosmetischen Eingriff, der privat finanziert werden muss.